05 Oktober 2021 Blog

Die Haftung beim Hucke­pack­verkehr

Der Huckepackverkehr ist die Beförderung von Straßenfahrzeugen oder Aufliegern auf speziell dafür vorgesehenen Güterwagen der Eisenbahn. Der Huckepackverkehr ist eine Form des kombinierten Verkehrs und wird als Rollende Landstraße (RoLa) in Österreich oder als Rollende Autobahn (RA) durch die Schweiz betrieben. Vereinzelt werden Güter von dem fahrenden Zügen entwendet. Da es sich zumeist um eine grenzüberschreitende Beförderung handelt, finden die Regelungen der CIM Anwendung.

Solange das Gut sich in der Obhut des Beförderers befindet, haftet dieser für Verlust oder Beschädigung. Beförderer ist der Vertragspartner und derjenige, dem die Beförderung übertragen wurde. Art. 23 § 3 lit.a) HS. 1 CIM sieht vor, dass der Beförderer bei einer Beförderung im offenen Wagen von der Haftung befreit ist. Art. 23 § 3 lit.a) HS. 2 CIM regelt ausdrücklich den Fall, dass in einem geschlossenen Lkw auf einem offenen Zug befördert werden. Solche Güter gelten nicht als Güter, die in offenen Wagen befördert werden. Der Beförderer ist also nicht von der Haftung befreit.

Darüber hinaus ist der Beförderer jedoch von der Haftung befreit, wenn der Verlust durch Umstände verursacht worden ist, die für den Beförderer unvermeidbar waren. Die Rechtsprechung zu vermeidbaren Diebstählen im Straßenverkehr hat in vielen Fällen keine Unvermeidbarkeit angenommen, es ist fraglich, wie weit diese auf den Bahnverkehr übertragbar ist.

Das OLG München hat in seiner Entscheidung zum Schienenverkehr (Endurt. v. 13.9.2017 – 7 U 4585/16) die Auffassung vertreten, dass der Einsatz von Wachpersonal im Schienentransport nicht praktikabel und umsetzbar ist, weil es sich um lange Fahrtstrecken handelt, es immer wieder auch zu ungeplanten Zwischenhalten in und außerhalb von Bahnhöfen kommt und die Waggonzusammensetzung variabel ist. Ob diese eher pauschale Auffassung des Gerichts auch verallgemeinerungsfähig ist, ist fraglich, lässt aber zumindest einen Ansatz der Rechtsprechung erkennen.

Ob ein Diebstahl aus einem fahrenden Zug unvermeidbar ist, wird wohl erst eine höchstrichterliche Entscheidung klären.

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