10 Juni 2025 Blog

Eingangsprüfungen im Lager

Der Lagerhalter ist üblicherweise nur dazu verpflichtet, beim Eingang in seinem Lager zu überprüfen, ob die angelieferte Menge der beauftragten Menge entspricht, ob gegebenenfalls noch die Kennzeichnungen der Ware mit dem Auftrag übereinstimmen und äußerliche Schäden erkennbar sind. Häufig aber sind qualitative Prüfungen der Waren erforderlich, insgesamt oder zumindest stichprobenartig. Diese ergänzenden Prüfungen müssen vertraglich vorgegeben werden, ansonsten ist der Lagerhalter nicht verpflichtet, diese durchzuführen. Er wird dafür auch eine Vergütung geltend machen, insofern sind Aufwand und Inhalt dieser Prüfungen genau vorzugeben, um eine möglichst hohe Effizienz bei gleichzeitiger Qualitätssicherung sicherzustellen.
 

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