April 2020 Blog

EU-Kommis­sion gen­ehmigt weite­re Kre­dite für Unter­nehmen in Deutsch­land in der Corona-Krise

Wie bereits die KfW-Bank dürfen nun auch Regionalbehörden und Förderbanken subventionierte Darlehen an Unternehmen in der Corona-Krise vergeben. Die Kommission genehmigte am 2. April 2020 die von Deutschland angemeldete Beihilferegelung, welche günstige Konditionen für Darlehensgarantien zur Deckung des unmittelbaren Betriebskapital- und Investitionsmittelbedarfs ermöglicht (Beschluss der Kommission in der Sache SA.56863).

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Art. 107 Abs. 3 lit. b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Einklang steht. Daher hat sie die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sie hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Maßnahme die im Befristeten Rahmen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. So muss i) der einer Garantie zugrunde liegende Darlehensbetrag pro Unternehmen im Verhältnis zu dessen absehbarem Liquiditätsbedarf stehen, dürfen ii) Garantien nur bis Ende dieses Jahres und iii) mit einer Höchstlaufzeit von sechs Jahren vergeben werden und wird iv) der Regelung zufolge ein Mechanismus eingeführt, der sicherstellt, dass Geschäftsbanken den Vorteil von Zinsvergünstigungen an bedürftige Unternehmen weitergeben.

Die vorgenannten Regelungen für die zinsvergünstigten Darlehen ergänzen die von der Kommission bereits am 24. März 2020 genehmigte deutsche Beihilferegelung, nach der Darlehensbürgschaften gewährt werden können. Es soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügen, um ihre Tätigkeiten in dieser schwierigen Lage aufgrund des Covid-19-Ausbruchs fortzuführen. Die staatlichen Hilfen sollen dabei nicht von zu komplizierten Prüfungen abhängig gemacht, sondern schnell und unbürokratisch gewährt werden. Dennoch bestehen praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung: Antragsportale sind überlastet. Hausbanken zögern bei der Vergabe der KfW-Kredite, da der Bund das Verlustrisiko bei den KfW-Krediten nicht komplett übernimmt und die Risiken für die Banken derzeit schwer abschätzbar sind.

Dr. Gerd Schwendinger, LL.M.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!