Januar 2013 Blog

EU-Patent: Europäisches Parlament gibt grünes Licht

Eines der ältesten Projekte auf EU-Ebene scheint jetzt beschlossene Sache zu sein. In seiner Sitzung vom 11.12.2012 hat das EU-Parlament dem bereits vom EU-Ministerrat beschlossenen Entwurf eines EU-Patents zugestimmt. Damit steht ein einheitliches für (fast) die gesamte EU geltendes Patent kurz bevor. Nur Italien und Spanien machen noch nicht  mit.

Bereits seit Jahren gibt es in der EU eine einheitliche Marke und ein einheitliches Geschmacksmuster, mit dem Designs geschützt werden. Mit einem Antrag erhält man so Schutz für die gesamte EU. Dies war für Patent bislang nicht möglich, obwohl die Industrie gerade hier dringenden Handlungsbedarf sah. Denn Unternehmen mussten tief in die Tasche greifen, um in allen 27 EU-Staaten eine Erfindung einheitlich zu schützen. Während die Anmeldung noch zentral erfolgte, musste das Patent nach Erteilung in jedem Staat validiert und Umständen in die Landessprache übersetzt werden. Dies und die Folgekosten für die jährliche Verlängerung des Patents führten zu Kosten im hohen fünfstelligen Bereich, wenn der Schutz in allen Staaten bestehen sollte. Auch die Durchsetzung der Patente blieb in jedem Staat unterschiedlich und konnte daher auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Mit dem jetzt beschlossenen EU-Patent wird damit zukünftig Schluss sein. Denn durch das EU-Patent werden sowohl das Verfahren nach der Patenterteilung wie auch die Durchsetzung des Patentschutzes für die EU vereinheitlicht. So wird eine Übersetzung nur noch in die Amtssprachen Englisch, Deutsch und Französisch notwendig sein. Auch ein Streit über die Wirksamkeit des Patents und dessen Verletzung soll nun durch zentrale und damit für die gesamte EU zuständige Gerichte entschieden werden. Zwar wird es noch einige Jahre dauern, bis tatsächlich die ersten Patente erteilt und dann auch durchgesetzt werden können. Aber durch die Etablierung eines einheitlichen Systems ist die Grundlage gelegt. Ab dem 01.01.2014 soll mit der Prüfung der ersten Anmeldungen begonnen werden.

Es ist absehbar, dass das einheitliche EU-Patent ein großer Erfolg wird, weil es für Unternehmen ein großer Vorteil ist. Denn bislang war ein einheitlicher Patentschutz nur für große und finanzstarke Unternehmen möglich. Nun wird es auch kleineren Unternehmen möglich sein, ihre Erfindungen zu schützen und gegen Nachahmungen effektiv in der gesamten EU durchzusetzen. Einzig die EU-Mitglieder Italien und Spanien verweigern sich bislang der Teilnahme an diesem System, weil ihre Landessprachen nicht Teil der für das EU-Patent verbindlichen Amtssprachen geworden sind. Auch hier ist aber zu erwarten, dass dieser Widerstand nicht lange aufrechterhalten wird. Denn die Unternehmen aus diesen Ländern werden ebenso wir Unternehmen aus anderen EU-Staaten die Vorteile des einheitlichen EU-Patents zu schätzen wissen.

Dr. Joachim Mulch, Rechtsanwalt

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