Fulfillment-Leistungen
Neue Anforderungen im Fulfillment-Bereich
Nach neuem Recht muss der Dienstleister, der im online Handel Waren ausliefert dafür einstehen, dass diese Produkte die entsprechenden Zulassungskriterien im europäischen Markt erfüllen. Tun sie dies nicht und kommen Personen zu Schaden, wird der Dienstleister verantwortlich, wenn nicht der Hersteller selbst oder ein Importeur entsprechend in der EU niedergelassen sind.
Risiko Abwendung
Es wird einem Dienstleister also nichts anderes übrigbleiben, als vertraglich sicherzustellen, dass sein Auftraggeber über die entsprechenden Zulassungen verfügt bzw. Qualitätskriterien nachweisen kann. Selbst wenn der Auftraggeber dies tut, bleibt aber das Risiko, dass Angaben unzutreffend sind und daraus eben Haftungsansprüche entstehen.
Risikoabsicherung
Da solche Haftungsansprüche möglicherweise im Herkunftsland des Herstellers schwer oder vielleicht auch gar nicht durchsetzbar sind, muss im Zweifel die Haftung versicherungstechnisch abgesichert werden mit dem entsprechenden Preiszuschlag für die anfallende Prämie.

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