Kommission veröffentlicht Leitlinien zu ausländischen Direktinvestitionen aufgrund COVID-19
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die EU-Kommission am 26. März 2020 an die Mitgliedstaaten gerichtete Leitlinien veröffentlicht, die dem Schutz strategisch wichtiger Technologien und Konzerne dienen. Europäische Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, medizinische Forschung, Biotechnologie und Infrastruktur, sollen vor ausländischen Übernahmen geschützt werden.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen erklärte dazu, dass es gelte, die strategisch wichtigen Technologien und Konzerne zu schützen. Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus seien viele Unternehmen derzeit verwundbarer als sonst.
Die Leitlinien
Die Leitlinien beziehen sich auf die sogenannte EU-Screening-Verordnung („Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union“), die im März 2019 erlassen wurde.
Die EU-Screening-Verordnung soll auf Ebene der EU einen Mechanismus zur Koordinierung der Überprüfung solcher ausländischer Investitionen schaffen, die sich auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung auswirken können. Der Mechanismus wird ab dem 11. Oktober 2020 wirksam.
Bei den jetzt herausgegebenen Leitlinien handelt es nicht um rechtlich verbindliche Regelungen, sondern zunächst vorrangig um einen Appell an diejenigen Mitgliedstaaten der EU, wie die Bundesrepublik Deutschland und 13 weitere Mitgliedstaaten, die bereits ein Regime zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen haben, die bestehenden Instrumente effektiv zu nutzen, um die Übernahme strategisch wichtiger Unternehmen, etwa im Pharmabereich, zu prüfen und ggf. zu beschränken.
Mitgliedstaaten, in denen bislang keine Instrumente zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen existieren, werden nicht zur Schaffung solcher Instrumente verpflichtet. An diese Staaten wird allerdings appelliert, einen entsprechenden Überprüfungsmechanismus einzuführen.
Spanien etwa hat angesichts der aktuellen Situation bereits mit Wirkung vom 18. März 2020, zunächst provisorisch für einen Monat, jedoch mit der Möglichkeit der Verlängerung, das „Königliche Gesetzesdekret 8/2020 über dringende außerordentliche Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von COVID-19“ verabschiedet, das für Investoren mit Sitz außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Investitionen in den wichtigsten strategischen Sektoren des Landes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschränkt. In weiteren EU-Mitgliedstaaten hat die Coronakrise dazu geführt, dass derartige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht wurden oder zumindest dahingehende Überlegungen forciert.
Auch im Bereich der Fusionskontrolle hat die Pandemie Auswirkungen auf das Verfahren. Erfahren Sie mehr.
Marian Niestedt