07 Januar 2025 Blog

Kündigung von Frachtverträgen und Rahmenverträgen

Der Frachtvertrag ist der einzelne Vertrag über einen bestimmten Transport von A nach B für bestimmte Güter an einem bestimmten Tag zu einem festgesetzten Preis.

Der Rahmenvertrag ist dagegen die Abrede über die Erbringung einer meist noch unbestimmten Vielzahl einzelner Frachtverträge, bei denen weder die genauen Strecken klargestellt sein müssen noch das Datum eines Transportes, wenn auch häufig ein Preis bereits bestimmt ist.

Für den Frachtvertrag stellt das Gesetz klar, dass der Absender ihn jederzeit kündigen kann, der Frachtführer dagegen eigentlich gar nicht, es sei denn der Absender stellt die Güter nicht zur Verfügung, siehe §§ 415 und 417 Abs. 2 HGB.

Diese Einschränkung gilt nicht für den Rahmenvertrag. Grundsätzlich wird dieser meist wie ein Dienstvertrag behandelt, d. h. die Kündigungsfrist hängt davon ab, mit welcher Regelmäßigkeit eine Zahlung erfolgt. Wurde also der einzelne Transport abgerechnet, kann täglich gekündigt werden, wird monatlich abgerechnet kann auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Schwierig wird es dann, wenn der Rahmenvertrag bestimmte Mindesttransporte für einen Monat z.B. vorsieht und dafür auch eine Vergütung festgesetzt ist. In diesem Fall kann man argumentieren, dass diese Zahl an Mindesttransporten bereits fest vereinbarte Frachtverträge sind, für die der Frachtführer nicht mehr einen Rücktritt nach allgemeinem Dienstvertragsrecht erklären kann. Eine höchstrichterliche Feststellung zu dieser Frage ist offensichtlich bisher nicht erfolgt.

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