Traditionell werden Arbeitsverträge in Vietnam in Papierform mit handschriftlichen Unterschriften sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers abgeschlossen, wobei jede Partei ein Original behält. Zwar sind elektronische Arbeitsverträge („E-Verträge“) rechtlich anerkannt, ihre Verwendung bleibt jedoch freiwillig.
Am 24. Dezember 2025 erließ die Regierung das Dekret Nr. 337/2025/ND-CP („Dekret 337“), gefolgt vom Rundschreiben Nr. 08/2026/TT-BNV („Rundschreiben 08“), das am 15. Mai 2026 vom Innenministerium herausgegeben wurde. Mit Wirkung vom 1. Juli 2026 müssen Arbeitgeber, die sich für die Verwendung von E-Verträgen entscheiden, diese über die vom Innenministerium betriebene Plattform für elektronische Arbeitsverträge (die „Plattform“) abschließen und verwalten.
Die neuen Vorschriften schreiben die Verwendung von elektronischen Arbeitsverträgen nicht zwingend vor. Arbeitsverträge in Papierform bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig und durchsetzbar. Stattdessen schaffen die Vorschriften einen rechtlichen Rahmen für Arbeitgeber, die auf elektronische Vertragsabschlüsse umsteigen möchten.
Dieses Rechtsupdate beleuchtet die wesentlichen Merkmale des neuen Rahmens.
- Definition des elektronischen Vertrags: Ein elektronischer Vertrag ist ein Arbeitsvertrag, der in Form einer elektronischen Datennachricht abgeschlossen wird. Er hat dieselbe Rechtswirksamkeit wie ein Arbeitsvertrag in Papierform. Jedem gültigen elektronischen Vertrag, der über die Plattform eingereicht wird, wird zu Zwecken der staatlichen Verwaltung eine eindeutige Identifikationsnummer (ID) zugewiesen.
- Rechtswirksamkeit: Ein E-Vertrag wird mit der elektronischen Unterschrift der letzten Vertragspartei wirksam, sofern die Unterschriften mit einem Zeitstempel versehen und vom E-Vertrags-Dienstleister authentifiziert sind. Die anschließende Vergabe einer ID durch die Plattform hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder das Wirksamkeitsdatum des Vertrags. Jede Änderung, Ergänzung, Aussetzung oder Kündigung eines E-Vertrags muss ebenfalls elektronisch erfolgen.
- Umwandlung von Papierverträgen: Bestehende Arbeitsverträge in Papierform können in E-Verträge umgewandelt werden. Bleibt ein Vertrag in Papierform bestehen, dürfen spätere Änderungen, Aussetzungen oder Kündigungen erst dann elektronisch erfolgen, wenn er zuvor in einen E-Vertrag umgewandelt wurde.