11 November 2025 Blog

Leichtfertigkeit - Prüfpflichten für den Umschlag in einem Netzwerk

Netzwerke sind dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere im Stückgutbereich eine Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Frachtführern vorliegt, die jeweils die Verantwortung für einzelne Streckenabschnitte haben. Hier ging ein Packstück im Netzwerk verloren: Es wurde im 2. Umschlagspunkt nicht im Ausgang gescannt, am 3. Umschlagspunkt fand keine Eingangsscannung statt.

Ausgangspunkt der Haftung

Es lag unstreitig ein Schaden während der Obhut vor. Der einzelne Vorgang, der zum Verlust führte, ließ sich aber im Netzwerk nicht aufklären. Es war nicht klar, ob möglicherweise ein Barcode an dem Packstück verloren ging oder was sonst als mögliche Ursache in Betracht kam.

Begründung der Leichtfertigkeit

Das Gericht war der Meinung, dass der verantwortliche Frachtführer im Detail darlegen muss, welche Prüfmaßnahmen für den Ein- und Ausgang in dem jeweiligen Umschlagsprozess Anwendung finden. An beiden Punkten müsste jeweils eine genaue körperliche Kontrolle stattfinden, die auf Papier oder elektronisch festzuhalten sei.

Der Frachtführer muss also die einzelnen organisatorischen Maßnahmen sehr genau vortragen, um dem Vorwurf der Leichtfertigkeit zu entgehen.

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