Neue stellvertretende Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht
Neue stellvertretende Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht
Am 9. Februar 2011 ist Rechtsanwältin Petra Raßfeld-Wilske LL.M. von der Hamburgischen Bürgerschaft zur stellvertretenden Richterin des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt und vereidigt worden. Die Spezialistin für Steuer- und Erbrecht ist für sechs Jahre gewählt.
Das Hamburger Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für Streitigkeiten zwischen anderen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden über die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Es besteht aus dem Präsidenten und acht Verfassungsrichtern.
Die Red.

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