April 2020 Blog

Neuer KfW-Kredit für den Mittel­stand: Bund will kom­plettes Risiko über­nehmen

Für Investitionen und laufende Kosten können mittelständische Unternehmen bald den neuen „KfW-Schnellkredit“ beantragen. Der Bund übernimmt dabei 100 Prozent der Kreditrisiken. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Der Weg zu allen KfW-Programmen führt über die jeweilige Hausbank. Anders als bei den bislang von der KfW im Zusammenhang mit der Corona-Krise vergebenen Krediten, übernimmt der Bund beim KfW-Schnellkredit das Verlustrisiko komplett. Damit trägt die Hausbank bei der Vergabe kein eigenes Risiko.
Die Bundesregierung führt den KfW-Schnellkredit auf Basis des von der EU-Kommission am 3. April 2020 erweiterten Befristeten Beihilfenrahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft ein (vgl. dazu hier). Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die Europäische Kommission starten.

Der Sofortkredit soll mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Das Unternehmen hat mehr als zehn bis zu 249 Beschäftigte.
  • Es ist mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen.
  • Das Unternehmen weist im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn aus.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und weist zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse auf.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit Laufzeit zehn Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Dr. Gerd Schwendinger

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