PRISM – Wie müssen Unternehmen jetzt reagieren?
Was sind die Konsequenzen für den Datenschutz im Unternehmen? Wie müssen deutsche Unternehmen jetzt reagieren? Damit beschäftigt sich Arnd Böken in seiner Mandanteninformation. Der Berliner Partner empfiehlt konkrete Schutzmaßnahmen wie unternehmensinterne Richtlinien zur IT-Sicherheit, ein Mobile Device Management oder Cloud-Verträge mit verbindlich vereinbarten Sicherheitsvorkehrungen. (mehr)
Datenschützer haben auf den Fall PRISM reagiert und fordern die EU-Kommission auf, Datenübermittlungen in die USA auf Grundlage der "Safe Harbor-Abkommens“ zu unterbinden. Bislang ist der Datentransfer in die USA möglich, wenn sich das US-Unternehmen dazu verpflichtet hat, diese Datenschutzprinzipien zu befolgen. Ohne Safe Harbor müsste stets im Einzelfall die Einwilligung des Betroffenen in die Übermittlung der Daten eingeholt werden.
„So ist internationaler Handel nicht möglich“, warnt Arnd Böken in seinem Kommentar von heute im Handelsblatt. Deutsche Datenschützer können das Safe Harbor-Abkommen selbst nicht außer Kraft setzen. Sie könnten aber im Einzelfall den Datentransfer an bestimmte US-Unternehmen unterbinden, die sich ihrer Ansicht nach nicht an Datenschutzgrundsätze halten. Dieses scharfe Schwert sollte aber nur dann eingesetzt werden, wenn keine andere Möglichkeit mehr bestünde, so Böken. (mehr)