12 April 2022 Blog

Qualitäts­verein­barungen: Wirksam?

Qualitätsvereinbarungen sind heute auch im Transport häufig anzutreffen; insbesondere Großkunden setzen solche Vereinbarungen heute als Teil ihrer Compliance Vorgaben voraus.

Rechtlich ist aber umstritten, um dies wirksam ist, zumal es sich bei den Bedingungen häufig um AGB handelt. Zwar verbietet das Gesetz in §449 HGB nur Änderungen der Haftungsbestimmungen, aber der BGH ist ja zum Beispiel der Meinung, dass eine Modifikation einer Schnittstellenkontrolle durch einen Paketdienstleister schon eine solche Änderung einer Haftungsbestimmung sei und damit unwirksam. Die Vorgabe eines Versenders dagegen, dass nur bewachte Parkplätze angefahren werden dürfen, hielt der BGH für bindend.

Ein Schuft, wer denkt, der BGH würde den Versender vorteilhafter behandeln.

Tatsächlich ist die Differenzierung schwer nachzuvollziehen, rechtlich berechtigt erscheint sie nicht, zumal ja die Schnittstellenkontrolle eine Entwicklung der Rechtsprechung ist, sie findet sich nicht im Gesetz. Es handelt sich um eine Anforderung an die operative Abwicklung, die die Gerichte als notwendig erachten.

Im Grundsatz muss man aber wohl aus rechtlichen Erwägungen sagen, müssen solche Qualitätsvereinbarungen wirksam sein, solange sie sich eben mit den Prozessabläufen beschäftigen.

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