14 März 2025 Blog

Rückkehrpflicht für Fahrzeuge

Die EU-Kommission hat mit den sogenannten EU-Mobilitätspaketen unter anderem auch die Anforderung aufgestellt, dass bei Einsätzen im EU-Ausland entsprechend die verwendeten Lkw nach einer bestimmten Zeit (8 Wochen) in ihr Heimatland zurückgeführt werden müssen, bevor sie erneut im Ausland eingesetzt werden können.

Für den Laien vielleicht etwas verblüffend kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass diese angeordnete Rückkehrpflicht deshalb nicht wirksam sein kann, weil die Maßnahme unverhältnismäßig sei. Unverhältnismäßig sei sie deswegen, weil offenkundig die EU-Kommission nicht über ausreichende Informationen verfügte, die diese Maßnahme rechtfertigen!

Man mag sich über die juristische Herleitung wundern, im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Rückkehrpflicht für Lkw nicht rechtmäßig ist und entsprechend keine rechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß nach sich ziehen kann.

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