05 Dezember 2019 Blog

Schnitt­stellen­kon­trolle, Bei­spiel Auto­mobil­industrie

Die Schnittstellenkontrolle kennzeichnet einen Verantwortungsübergang von einem Versender auf einen Dienstleister, zwischen mehreren Dienstleistern und letztlich zu einem Empfänger. Sie führt zu einem Haftungsübergang und, je nach dem Transportmedium, auch zu nachhaltigen Unterschieden in der Haftungshöhe. Hat der Straßenfrachtführer vielleicht noch eine vereinbarte Haftung von 40 SZR/KG so folgt bei der Übergabe an einen Reeder im Zweifel eine Haftung in Höhe von 2 SZR/KG.

Das Problem insbesondere an dieser Stelle ist, dass es hochwertige und entsprechend teure Waren sind, bei denen aber allein schon aufgrund der Vielzahl der übergebenen Güter eine detaillierte Schnittstellenkontrolle in der Praxis schwierig ist. Die Übernahme von 8 einzelnen Fahrzeugen zum Transport auf einem Lkw ist selbst verständlich machbar, regelmäßig ist aber der Versender nicht anwesend, der Dienstleister holt die Fahrzeuge von einem riesigen Parkplatz. Wird er am Ausfahrttor kontrolliert, ist das eigentlich schon zu spät.

Dramatischer ist das noch bei der Übernahme ganzer Züge beladen mit Autos oder der Übergabe von Zügen an einem Hafen auf ein Schiff.
Erleichterungen verschaffen an dieser Stelle elektronischer Erfassungen, auch per App inzwischen, bei denen die VIN gescannt wird, dass mit den Auftragsdaten verheiratet werden kann und Fotos des einzelnen Fahrzeuges zumindest grobe Schäden belegen können. Für eine spätere Feinprüfung aber können nur Vereinbarungen zwischen den Parteien, meist basierend auf statistischen Schadenauswertungen der Vergangenheit oder auch der Bewertung bestimmter Schadensbilder zu einer halbwegs verträglichen Risikoverteilung führen.

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