20 August 2024 Blog

Schwerlasttransporte - Darlegungslast für Leichtfertigkeit

Im Regelfall tendieren deutsche Gerichte ja sehr schnell zu einer Annahme der Leichtfertigkeit zulasten der Frachtführer und Spediteure. Eine Ausnahme stellen jetzt Urteile erst des Landgerichts Heilbronn und dann folgend des Oberlandesgerichts Stuttgart dar. Es ging um einen Schwerlasttransport auf einem ausziehbaren Schwerlasthänger. Nachdem zwei Transporte mit diesem Schwerlastfahrzeug am Tag abgewickelt wurden, riss bei einem dritten Transport am gleichen Tag das hintere Teil des Hängers ab und rollte mit beträchtlichem Schaden ein Tal hinunter. Aussagen von Sachverständigen legten nahe, dass offensichtlich eine spezielle Sicherung nicht eingelegt worden sei. Das würde eine Leichtfertigkeit begründen. Die Aussagen des Fahrers und der Begleitmannschaft dazu waren sehr dezidiert und schlossen aus, dass die Sicherung vergessen worden sei.

Beide Gerichte legten dem Kläger die Beweislast dafür auf, dass die Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden seien. Hier stünden die Aussagen der Sachverständigen gegen die durchaus glaubhaften Aussagen der Zeugen. Die Zeugenaussagen in diesem Falle stellten eine glaubhafte Darstellung der Abläufe dar, insoweit sei die Beklagte ihrer Darlegungslast nachgekommen. Sie hat insofern eine Sachverhaltsdarstellung angeboten, die logisch begründet und glaubhaft ist.

Damit war nach Auffassung beider Gerichte die Leichtfertigkeit nicht nachgewiesen, die Klage auf Erstattung des vollen Schadensbetrages deshalb abzuweisen.

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