29 Oktober 2024
Blog
Verspätung im multimodalen Transport
Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass für den einzelnen Abschnitt eines multimodalen Transportes gesonderte Fristen vereinbart werden können. Entscheidend wird dann, wo genau die Verspätung aufgetreten ist.
Ein besonderes Risiko für die Seefrachtspediteure besteht dann, wenn diese wegen einer zwingenden verspäteten Ankunft eines Schiffes trotz vereinbarter Frist erklären müssen, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann. Da das Seerecht keine Grenzen für den Verzugsschaden kennt, kommen dann die vollumfänglichen Haftungen nach § 280 BGB zur Anwendung.

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