03 September 2024 Blog

Was heißt Marktpreis?

Das OLG Hamm hat in einem sehr aktuellen Urteil einmal ausgeführt, was unter dem Begriff Marktpreis im Sinne des §§ 429 Abs. 1 HGB zu verstehen ist. Das wird häufig von den Parteien jedenfalls unterschiedlich, oft genug aber auch falsch verstanden. Gemeint ist der im Handelsverkehr erzielte Durchschnittspreis am Ort und zum Zeitpunkt der Übernahme. Das ist üblicherweise der Verkaufspreis. Handelt es sich bei dem betreffenden Transport aber noch nicht um einen abgeschlossenen Verkauf mit einer entsprechenden Rechnung, dann ist trotzdem ein solcher zu ermittelnder Marktpreis = Verkaufspreis zugrunde zu legen. Dieser enthält auch durch uns eine Gewinnmarge, er ist nicht auf die Herstellungskosten beschränkt.

Ein solcher Marktpreis kann sich aus Preislisten, aktuellen Angeboten oder ähnlichem ergeben.

 

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!