Die europäische Produktsicherheitsverordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar ist, markiert einen Paradigmenwechsel für den B2C-Bereich.
Ein Pflaumenkern im Früchtemüsli stellt keinen Produktfehler dar, da der Durchschnittsverbraucher mit natürlichen Rückständen wie Kernen rechnet.
Mit dem am 11. September 2025 veröffentlichten Referentenentwurf zur Umsetzung der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 legt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Grundlage für die erste grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts seit 1989.
Nicht alles, aber doch sehr vieles wird zukünftig im Bereich des Produkthaftungsrechts „neu“ sein.
Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie in geänderter Fassung und sorgt für erstmalige Verankerung des sog. Rechts auf Reparatur
Zeigt sich ein Sachmangel der Kaufsache bereits im Rahmen eines Vorfertigungsprozesses und kommt es deshalb nicht mehr zum Abschluss des Einbauvorgangs, ist ein „Einbau“ gemäß § 439 Abs. 3 BGB dennoch zu bejahen
Gesteigerte Verkehrssicherungspflichten für Händler im Einzelfall insbesondere dann, wenn Händler neues Erzeugnis mit anderen Gebrauchs- und Sicherheitserwartungen in Verkehr bringt.
Massenverfahren – die sog. Dieselverfahren sind dabei wohl die bekanntesten – führen zu einer intensiven Belastung der staatlichen Gerichte in allen Instanzen. Bisher fehlt es an einem wirksamen gesetzlichen Instrumentarium, um derartige Klagewellen effizient zu bündeln und einheitlich zu entscheiden.
Die Bundesregierung hat am 29. März 2023 den ersten Regierungsentwurf für ein Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) veröffentlicht. Das VDuG dient der Umsetzung der Richtlinie „über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG“ (sog. Verbandsklage-Richtlinie). Damit…
Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine neue Produkthaftungsrichtlinie vorgestellt.Mit dem „Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte“ (ProdHaftRL-E) soll die aktuelle Fassung der Produkthaftungsrichtlinie von 1985 aktualisiert und ersetzt werden.

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