Am 15. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, oder abgekürzt: CSDDD) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigt.
Am 15. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, oder abgekürzt: CSDDD) im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) bestätigt.
Die Verordnung über Entwaldung und Waldschädigung ist seit Juni 2023 in Kraft. Verpflichtete Unternehmen müssen die EUDR bis zum 30. Dezember 2024 umsetzen (Kleine und mittlere Unternehmen bis zum 30. Juni 2025).
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben sich in den Trilogverhandlungen auf einen gemeinsamen Text für die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, abgekürzt CSDDD oder CS3D) geeinigt.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und begründet unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte, in der Verordnung gelisteten Erzeugnisse – und das bereits zum 30. Dezember 2024.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten hat im Eiltempo das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und tritt nun am 30. Juni 2023 in Kraft. Der Name der VO täuscht, da nicht nur Holz und Papier erfasst sind, sondern auch Rohstoffe, die für die Lebensmittel-, Kosmetik- und sogar die Automobilbranche höchst relevant…
Am 19. April 2023 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Vorbehaltlich der förmlichen Billigung des Rates ist damit der Weg frei für mehr Schutz und Wiederherstellung der Wälder.
Das ab 1. Januar 2023 geltende Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) wird zukünftig erhebliche Auswirkungen auf die M&A-Praxis haben.
Seit dem 9. Juni 2021 ist das neue „Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz“, kurz (AgrarOLkG), in Kraft. Es enthält weitreichende Verpflichtungen für alle Unternehmen in der Lebensmittellieferkette – vom Primärerzeuger bis zum Einzelhändler – und zwingt diese zu einer erheblichen Anpassung ihrer Trade Compliance Programme.
Der Bundestag hat am 11.06.2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung verabschiedet. Dieses enthält Neuerungen zum vorherigen Gesetzesentwurf. Insbesondere werden die Rechte des Betriebsrates…
BMZ, BMAS und BMWi haben eine Einigung über ein neues Lieferkettengesetz bekanntgegeben. Große Unternehmen und ihre Zulieferer sollten sich auf das kommende Gesetz vorbereiten; es soll bereits zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben angekündigt, dass noch in der laufenden Legislaturperiode ein Gesetz über die Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten (Sorgfaltspflichtengesetz) verabschiedet werden soll. Das Vorhaben…