Im Rahmen erneuter Anpassungen des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung werden die Zulassungsmöglichkeiten für Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erweitert.
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz werden die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen in den Bereichen des geförderten Wohnungsbaus, von Umwandlungsgeboten und Vorkaufsrechten gestärkt. Aber auch die Befreiungsmöglichkeiten zugunsten der Wohnraumschaffung werden erweitert.
Zur Verzögerung der weiteren Verbreitung des Coronavirus kann der Staat die Freiheit der einzelnen Bürgerinnen und Bürger weitgehend einschränken, unabhängig davon, ob der oder die Einzelne tatsächlich infiziert ist oder Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Es können deswegen auch an die Allgemeinheit gerichtete Regelungen erlassen…
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Wenn nur Fahrverbote die Einhaltung der seit dem 1. Januar 2010 nach Europa- und deutschem Recht verbindlichen Immissionsgrenzwerte sichern können, können und müssen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden entsprechende Fahrverbote erlassen. Es muss jedoch Ausnahmen und Übergangsfristen geben.
Das Bundesverwaltungsgericht wird am kommenden 22. Februar darüber verhandeln, ob Düsseldorf und Stuttgart dazu verpflichtet sind, Dieseldurchfahrtverbote umzusetzen, um festgestellten Grenzwertüberschreitungen schnellstmöglich begegnen zu können.
Im ablaufenden Jahr wurde viel über planungsrechtliche Erleichterungen für den Wohnungsbau diskutiert. Ende November hat die Bundesregierung nun eine Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht, mit der vor allen ein neuer Baugebietstyp in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeführt werden soll: das Urbane Gebiet.
Nach 15 Jahren soll die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)“ teilweise grundsätzlich überarbeitet werden. Diese Regelungen zielen in ganz besonderem Maße auf neue Vorgaben für Tierhaltungsanlagen ab. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben über…
Das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus ist noch 2015 in Kraft getreten.
Nach der Änderung ist vor der Änderung: Weitere Nachbesserungen müssen folgen.
Im Mai 2014 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für die Zukunft gewerblicher Tierhaltungsanlagen verkündet. Die Auswirkungen dürften nicht nur noch im Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren befindliche Vorhaben, sondern zukünftig auch bestehende Betriebe betreffen.