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Oktober 2020

Die Planfeststellung soll dem Vorhabenträger eine „sichere“ Grundlage für den Erwerb der Umsetzung des Vorhabens benötigten Grundstücken geben, die von den Eigentümern nicht freiwillig veräußert werden. In Fällen besonderer Betroffenheiten kann zur Lastenverteilung eine Unternehmensflurbereinigung durchgeführt werden.

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