Die Vergabestatistikverordnung führt auf der Grundlage des § 114 GWB eine neue Vergabestatistik ein. Ab dem 1. Oktober 2020 müssen Informationen zu abgeschlossenen Beschaffungsvorgängen zentral elektronisch gemeldet werden.
Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass im Rahmen einer fehlerhaften Ausschreibung eine Prüf- und Hinweispflicht des Bieters besteht, wenn die Ausschreibungsunterlagen offensichtlich falsch sind. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nach ...
Derzeit ist mancher öffentlicher Auftraggeber froh um jeden Bewerber auf seine Ausschreibungen. Wenn eine Branche so boomt, dass nur noch wenig Interesse an öffentlichen Aufträgen besteht, müssen die anwaltlichen Berater das Vergaberecht besonders geschickt einsetzen, um ausreichend attraktive Bieter zu gewinnen.