Blog


Mai 2023

Die Leistungen eines Prüfingenieurs sind werkvertraglicher Natur. Wird ein Prüfingenieur beauftragt, so muss er die bauliche Anlage - auch unter Berücksichtigung der Baugrundverhältnisse - im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein auf ihre Standsicherheit bewerten.

Juni 2022

Das LG München I sieht die Anwendbarkeit von einem Verbraucherbauvertrag gemäß § 650 i BGB auch bei gewerkeweiser Vergabe gegeben. Damit geht das Risiko des Widerrufs einher - mit einer verlängerten Widerrufsfrist bei unterbliebener Belehrung.

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW-Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!