Hat Corona Auswirkungen auf Long-Stop-Dates in Grundstückskaufverträgen?
Bei bereits abgeschlossenen Verträgen, die sich bereits in Durchführung / Abwicklung befinden, grundsätzlich nicht. Die vereinbarten Long-Stop-Dates dürften grundsätzlich weitergelten.
Bei noch abzuschließenden Verträgen kann es sich anbieten, im Hinblick auf die aktuelle (und unabsehbare) Situation eine individuelle Long-Stop-Regelung zu treffen.