April 2020 Blog

Update zum Ver­bands­sank­tio­nen­gesetz – Das Unter­neh­mens­straf­recht kommt

Der Referentenentwurf bringt daher zwar wenig Neues, seine Veröffentlichung zeigt jedoch, dass zeitnah mit einem entsprechenden Gesetz zu rechnen ist. Nunmehr ist es erneut an den Verbänden und den Bundesländern, den Entwurf kritisch zu kommentieren und Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen. Im Übrigen gilt die Einschätzung zur alten Entwurfsfassung Unternehmen sollten sich darauf einstellen, zukünftig schneller in den Fokus der Staatsanwaltschaften zu geraten, die eigenen Compliance-Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten innerhalb des Unternehmens oder aus diesem heraus schärfen und schließlich darauf vorbereitet sein, etwaige Verstöße mittels Interner Untersuchung aufzuklären.

Stefan Glock, Rechtsanwalt
Hamburg

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