Dezember 2012 Blog

Bundeskartellamt kündigt Ausbau der Kartellverfolgung an

Bundeskartellamt kündigt Ausbau der Kartellverfolgung an

Kürzlich hat das Bundeskartellamt den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009/2010 vorgestellt und angekündigt, dass die Verfolgung so genannter Hardcore-Kartelle weiter ausgebaut werde. Eine zusätzliche spezialisierte Beschlusskammer wird sich künftig ausschließlich der Verfolgung von Kartellen widmen. 

Am 28. Juli 2011 hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009/2010 vorgestellt. Nach dem Bericht der Kartellbehörde war der Berichtszeitraum geprägt von wichtigen Fusionskontrollverfahren (u. a. Total/OMV, Magna/Karmann, BHP Billiton/Rio Tinto). Darüber hinaus führte das Bundeskartellamt eine Reihe von Verfahren zur weiteren Öffnung der Energiemärkte durch. Dabei machte das Amt vermehrt von dem Instrument der Sektoruntersuchung, etwa in den Kraftstoff- oder Stromgroßhandelsmärkten, Gebrauch. Mit insgesamt 394 Nachprüfungsanträgen vermeldeten die ebenfalls beim Bundeskartellamt angesiedelten Vergabekammern des Bundes einen neuen Rekord.

Besonders hervorzuheben ist die mit Nachdruck betriebene Kartellverfolgung. Im Berichtszeitraum durchsuchte das Bundeskartellamt in 27 Verfahren insgesamt 172 Unternehmen und sechs Privatwohnungen und verhängte 2009 Bußgelder in Höhe von 297,5 Mio. Euro und 2010 in Höhe von 266,7 Mio. Euro. In vielen Fällen erfuhren die Ermittler Unterstützung durch Kronzeugen: Die „Bonusregelung“ des Amtes wurde in den Jahren 2009/2010 insgesamt 78 Mal in Anspruch genommen.
Mitte Juli hatte das Bundeskartellamt bereits angekündigt, dass es den Bereich der Kartellverfolgung ausbauen werde. Die Tätigkeit des Amtes richtet sich gegen so genannte Hardcore-Kartelle, d.h. Preis-, Quoten-, Kunden- und Gebietsabsprachen. Der Präsident des Bundeskartellamtes betonte bei der Ankündigung, dass der Volkswirtschaft und den Verbrauchern durch solche illegale Absprachen in hohem Maße Schäden entstünden. Deshalb habe das Amt die Verfolgung von Kartellen bereits in den vergangenen Jahren intensiviert und setze diesen Weg auch weiterhin konsequent fort. Insbesondere werde sich künftig neben der 11. und 12. auch die 10. Beschlusskammer allein der Verfolgung von Kartellen widmen.

Mit der Einrichtung einer weiteren spezialisierten Beschlussabteilung trägt das Amt der gestiegenen Zahl aufgedeckter Fälle Rechnung. Zu diesem Anstieg hat insbesondere die Bonusregelung („Leniency Program“) des Amtes beigetragen. Bei Inanspruchnahme dieser Regelung sieht das Bundeskartellamt unter bestimmten Voraussetzungen von einer Geldbuße ab bzw. reduziert diese. Die Akzeptanz der Kronzeugenregelung insbesondere in den letzten Jahren (2009: 24 Anträge, 2010: 54 Anträge) und die erweiterten Kapazitäten des Bundeskartellamtes lassen erwarten, dass die Fallzahlen auch künftig steigen werden.

(Bundeskartellamt, Tätigkeitsbericht 2009/2010: 17. Wahlperiode / Nr. 6640; Pressemeldung vom 14. Juli 2011)

Christian Kusulis, Rechtsanwalt

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