August 2015 Blog

Export von Überwachungstechnologie wird stärker kontrolliert - Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Export von Überwachungstechnologie wird stärker kontrolliert - Änderung der Außenwirtschaftsverordnung 

Mit Wirkung vom 18. Juli 2015 wurde die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zum vierten Mal seit Inkrafttreten des Modernisierten Außenwirtschaftsrechts im September 2013 geändert. Die vierte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und der Ausfuhrliste sieht stärkere Kontrollen beim Export von Auswertesystemen für Telefonie sowie bei Dienstleistungen zur Überwachungstechnik und zum Transport von Überwachungstechnologie vor. 

Änderungen der AWV sowie der Ausfuhrliste
Für die Ausfuhr insbesondere von Monitoring-Systemen für Telefonie und entsprechende Vorratsdatenspeicherungen besteht künftig eine nationale Genehmigungspflicht. Im Einzelnen wird die deutsche Ausfuhrliste Teil 1 Abschnitt B um die drei Listenpositionen 5A902, 5B902 und 5E902 erweitert. Damit ist für die Ausfuhr der entsprechenden Güter in Bestimmungsländer außerhalb der EU sowie Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz (mit Liechtenstein) und den USA grundsätzliche eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Ebenso von der Genehmigungspflicht erfasst sind Software und Technologie für die Kommunikationsüberwachung. Neben der Ausfuhr unterliegt nach einer Übergangsfrist auch die technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten Gütern der Kommunikationsüberwachung einem Genehmigungs- und Unterrichtungserfordernis. Dazu wurden die §§ 52a und 52b neu in eine Außenwirtschaftsverordnung eingefügt.

Ziele der Änderungen
Ziel der Änderung ist die wirksame Kontrolle des Exports von Überwachungstechnologie. Darüber hinaus soll der Einsatz dieser Technologie zur internen Repression in den Empfängerstaaten umfassender und effektiver unterbunden werden als bisher. Deutschland nimmt damit Änderungen auf Ebene der EU vorweg, die sich noch in der Diskussion befinden und mit deren Inkrafttreten nicht vor 2017 zu rechnen ist. 

Bereits seit Ende 2014 sind die im sogenannten Wassenaar-Arrangement beschlossenen Exportkontrollen für Überwachungstechnik mit Aufnahme in die EU-Dual-Use-Verordnung EU-weit verbindlich. Seitdem werden ebenfalls die Ausfuhren von Staatstrojanern sowie Überwachungstechnik für Satellitenfunk, Mobilfunk und Internet kontrolliert.

Desgleichen neu gefasst wurde die Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung. Davon betroffen sind auch Änderungen in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Waffen, Munition, Rüstung). 

Weiterführende Informationen
Zur Erläuterung der Hintergründe der Änderungen und der Vorschriften selbst hat das BMWi im Bundesanzeiger einen Runderlass (Nr. 2/2015) veröffentlicht.

Marian Niestedt, Rechtsanwalt

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