Dezember 2012 Blog

Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Datenschutzes im Internet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2011 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um den Datenschutz im Internet zu verschärfen. Der Entwurf sieht Neuregelungen für Cookies und für Datenschutzerklärungen vor. Außerdem soll das geplante Gesetz die Löschung von Nutzerkonten erleichtern und besondere Anforderungen für soziale Netzwerke schaffen.

Cookies sind kleine Datenpakete, die auf der Festplatte des Nutzers abgelegt werden. Mit Hilfe von Cookies kann ein Website-Betreiber das Surfverhalten der Nutzer nachvollziehen. Bisher war das Setzen von Cookies zulässig, wenn der Nutzer dem nicht ausdrücklich widersprach. Nach dem Entwurf soll die bisherige Opt-Out-Lösung durch eine Opt-In-Lösung ersetzt werden. Der Website-Betreiber muss dann die Zustimmung des Nutzers zur Cookie-Verwendung einholen. Der Entwurf enthält zwar bestimmte Ausnahmen. Wenn die neue Regelung Gesetz wird, so müssten aber zahlreiche Websites angepasst werden.

Datenschutzerklärungen auf Websites sollen umfangreicher werden. Sie sollen nicht nur wie bisher Angaben zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung enthalten und den Ort angeben, an dem Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Nach dem geplanten Gesetz soll der Diensteanbieter den Nutzer auch über die Weitergabe von Daten informieren und die zuständige Datenschutzbehörde nennen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Datenschutzerklärung für den Nutzer der Website leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein soll.

Eine weitere geplante Änderung betrifft die Webangebote, die die Einrichtung eines Benutzerkontos erfordern. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Anbieter dem Nutzer einen einfachen „Löschknopf“ zur Verfügung stellt, um die Löschung des Kontos zu erleichtern.

Der Entwurf enthält auch umfassende Regelungen für soziale Netzwerke, Webforen, u.a. Der Betreiber soll die Sicherheitseinstellungen auf der höchsten Sicherheitsstufe voreinstellen und Einstellungen anbieten, damit Daten des Nutzers nicht durch externe Suchmaschinen gefunden werden können. Außerdem soll er den Nutzer über die besonderen Risiken informieren, wenn er Fotos, Videos oder andere Daten einstellt.

Flankiert werden die Regelungen durch umfangreiche Bußgeldvorschriften. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
Bisher handelt es sich um einen Gesetzgebungsvorschlag des Bundesrates. Der Bundestag wird jetzt über den Gesetzesentwurf entscheiden und möglicherweise einzelne Regelungen auch noch abändern.

Der Entwurf fügt sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, um den Datenschutz im Internet erheblich zu verschärfen. Schon jetzt muss der Betreiber einer Website die Nutzer in einer Datenschutzerklärung umfassend informieren. Das Telemediengesetz enthält auch schon heute strenge Vorschriften zum Datenschutz. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat jüngst bemängelt, viele Anbieter würden ihre Pflichten nicht einhalten. Daher hat er die Software „Prividor“ entwickeln lassen, um automatisiert Websites überprüfen zu können, beispielsweise das Tracking durch Cookies, Flash-Cookies oder DOM Storage sowie das Auslesen durch Javascript.

Website-Betreiber müssen sich schon jetzt darauf einstellen, dass Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften im Internet stärker verfolgt und geahndet werden. Schon heute ist es daher wichtig, dass die Datenschutzerklärungen auf der Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Rechtsanwalt Arnd Böken

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!