Mai 2013 Blog

AIFM-Umsetzungsgesetz verabschiedet: Erweiterung der Regulierung auf alle Kapitalanlagemodelle

Der deutsche Bundestag hat am 16. Mai 2013 das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz)“ verabschiedet. Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise war mit der sogenannten AIFM-Richtlinie vom 8. Juni 2011 auf europäischer Ebene ein strengeres Aufsichtsregime für Kapitalanlagen vorgesehen worden, wobei die Mitgliedsstaaten die Richtlinie bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umsetzen müssen. Diese Umsetzung erfolgt nun mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz.

Kernstück der Umsetzung ist die Einführung des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), welches das bisherige Investmentgesetz (InvG) ersetzt und zudem die Regelungen der AIFM-Richtlinie sowie der sogenannten OGAW-Richtlinie zu offenen Investmentfonds beinhaltet. Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch beschränkt sich die Erlaubnispflicht und Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einschließlich der entsprechenden regulatorischen Anforderungen nicht mehr nur auf Fonds im Sinne des bisherigen Investmentgesetzes. Vielmehr ist es erklärtes Ziel, den bisherigen „grauen Kapitalmarkt“ abzuschaffen. Grundsätzlich sollen nunmehr alle Anlagemodelle unter das Kapitalanlagegesetzbuch fallen, so dass Anlagemodelle, die dessen Anforderungen nicht entsprechen, unzulässig sind und unerlaubtes Investmentgeschäft darstellen. Insbesondere der Bereich der bisher nicht regulierten geschlossenen Fonds ist hiervon betroffen. Neben der Erlaubnispflicht sieht das Kapitalanlagegesetzbuch umfassende Verhaltens-, Organisations- und Informations- sowie Berichtspflichten vor.

Aufgrund der weiten und teilweise wenig trennscharfen Definition des zentralen Begriffs des „Investmentvermögens“ können die Neuregelungen aber nicht nur Auswirkungen auf die bisherigen geschlossenen und offenen Fonds haben, sondern auch auf andere Strukturen anwendbar sein, bei denen mehrere Investoren gemeinsam handeln. Die bisherigen Diskussionen zum Gesetzentwurf zeigen insbesondere im Bereich der Investition in Immobilien Abgrenzungsschwierigkeiten auf, so dass künftig bei Erwerb und Vermietung oder Verpachtung von Immobilien darauf zu achten ist, ob die geplante Struktur unter Umständen in den Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches fällt bzw. wie sich dies vermeiden lässt.

Dr. Patrick Wolff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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