November 2018 Blog

Registrierungspflicht für Verpackungshersteller

Registrierungspflicht für Verpackungshersteller

Hersteller von Verpackungen müssen sich zukünftig bei einer Zentralen Stelle registrieren lassen. Dies sieht das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) vor, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt.

Ziel des Gesetzes, das die bisher geltende Verpackungsverordnung ablöst, ist es, die Anforderungen an die Verwertung von Verpackungsabfällen zu erhöhen, um bessere Recyclingergebnisse zu erreichen. So soll beispielsweise der Anteil von Getränken, die in Mehrwegverpackungen abgefüllt werden, auf mindestens 70 % steigen. Parallel mit der Verabschiedung des Verpackungsgesetzes ist in Osnabrück die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister eingerichtet worden, bei der sich Hersteller von Verpackungen zu registrieren und unter anderem die Mengen der von ihnen hergestellten Verpackungen zu melden haben. Zu den wesentlichen Aufgaben der Zentralen Stelle, die – wie Behörden – auch hoheitlich handeln kann, gehört die Marktüberwachung in Form der Prüfung der Mengenmeldungen, der Mengenstromnachweise sowie der Berechnung der Marktanteile der verschiedenen Verpackungssysteme. Darüber hinaus ist die Zentrale Stelle befugt, auch verbindliche Einzelentscheidungen im Hinblick auf die Einordnung verschiedener Verpackungssysteme zu treffen.

Als Hersteller gilt derjenige, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, und zwar unabhängig von der Vertriebsmethode (Verkauf oder Versand) oder der Handelsstufe. Auch wenn das Gesetz für bestimmte Einrichtungen, wie beispielsweise Gaststätten, Kantinen oder Krankenhäuser, Ausnahmen vorsieht, ist von den Regelungen des Verpackungsgesetzes nahezu die gesamte gewerbliche Wirtschaft betroffen. Es empfiehlt sich daher, sich mit den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes näher vertraut zu machen, zumal Verstöße gegen dessen  Normen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Der Text des Gesetzes findet sich im Bundesgesetzblatt 2017, Teil I, S. 2234.

Dr. Ronald Steiling, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Hamburg

Anmeldung zum GvW Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem GvW Newsletter an - und wir halten Sie über die aktuellen Rechtsentwicklungen informiert!