Der jahrzehntelange Rechtsstreit um die Zulässigkeit des sog. Samplings beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht: Am 25.11.2015 verhandeln die Karlsruher Richter über die Frage, ob das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Sampling einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält. Damals hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass das elektronische Kopieren kleinster Tonfetzen grundsätzlich urheberrechtswidrig ist.