26 August 2015 Pressemitteilungen

Bundeskartellamt genehmigt Übernahme der TROST SE unter Nebenbestimmungen

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der TROST AUTO SERVICE TECHNIK SE (TROST SE)  durch den Auto-Ersatzteilegroßhändler Wessels + Müller AG unter Nebenbestimmungen genehmigt. GvW Graf von Westphalen hat die Aktionärin der TROST SE, die Joachim Herz Stiftung, bei dieser Transaktion und im Kartellverfahren fusionskontrollrechtlich beraten.

Mit der Zustimmung des Bundeskartellamts und der von den Beteiligten noch zu erfüllenden Nebenbestimmungen ist die Transaktion vollzogen. Die Nebenbestimmungen sehen vor, dass sich die Autoteile-Großhändler, die auch nach der Übernahme weiter unabhängig am Markt agieren, von sechs Regionalmärkten und der Einkaufsgemeinschaft Auto Teile Ring trennen müssen. Im Übrigen erkannten die Kartellbehörden keine Wettbewerbsverstöße nach dem GWB.

GvW hat die Joachim Herz Stiftung mit Christian Mayer-Gießen (Federführung), Dr. Ritesh Rajani (beide Corporate/M&A), Dr. Carsten Bittner (Kartellrecht), Dr. Frank Tschesche (Steuerrecht) und Dr. Malte Evers (Arbeitsrecht) beraten.

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