Erfolg für Graf von Westphalen beim Europäischen Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 22. März 2012 die Verordnung des Rates Nr. 1355/2008 für ungültig erklärt. Mit dieser Verordnung hatte der Rat der Europäischen Union Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Zitrusfrüchtenkonserven aus der Volksrepublik China eingeführt. Das Finanzgericht Hamburg hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage nach der Gültigkeit der Verordnung vorgelegt. Der Kläger wurde beim Finanzgericht Hamburg und beim Europäischen Gerichtshof von Rechtsanwalt Dr. Klaus Landry, Partner bei Graf von Westphalen, vertreten.
Dr. Landry gelang es, sowohl dem Finanzgericht Hamburg als auch dem Europäischen Gerichtshof klarzumachen, dass sowohl die Europäische Kommission, als auch der Rat bei Erlass der Verordnung schwerwiegende Verfahrensfehler begangen hatten.
Das Verfahren war und ist ein Musterverfahren für eine Vielzahl weiterer Fälle, in denen die Importeure gleichfalls von Graf von Westphalen beraten und vertreten werden. Alle diese Importeure können mit Erstattung der von ihnen seit in Krafttreten der Verordnung gezahlten Antidumpingzölle rechnen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist darüber hinaus der weiteren Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren von Zitrusfrüchtekonserven aus der Volksrepublik China die Grundlage entzogen.
Aktuelles

GvW Graf von Westphalen hat Vsquared Ventures bei der Series-B-Finanzierungsrunde von NEURA Robotics, einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der kognitiven und humanoiden Robotik, beraten.

Mit der Beauftragung von Hitachi Energy zur Herstellung von vier Konvertersationen im HGÜ-Projekt „Korridor B“ durch Amprion wird Windenergie von der Nordseeküste in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ins Ruhrgebiet transportiert und rund vier Millionen Menschen mit Strom versorgt.

Die DFS Aviation Services GmbH (DAS), eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat eine strategische Partnerschaft mit der Dubai Air Navigation Services (DANS) abgeschlossen. Die Kooperation sieht vor, dass die DAS der DANS ab Januar 2025 für fünf Jahre das Flugsicherungspersonal in Dubai bereitstellt. Dazu wird vor Ort eine Niederlassung mit den Bereichen Luftverkehrsmanagement, Standards, Training, Safety, Engineering und technischer Support für Flugsicherungssysteme eingerichtet.
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