14 August 2012 Pressemitteilungen

EuGH stärkt unternehmerische Entscheidung bei Wahl der Rechtsform

Grenzüberschreitende Rechtsformwechsel von Gesellschaften innerhalb Europas sind grundsätzlich zulässig. Das hat der EuGH mit Urteil vom 12. Juli in der Rechtssache „Vale“ entschieden (Az.: C-378/10). Welche Folgen diese Entscheidung für die Praxis hat, erläutert GvW-Partner Eric Messenzehl auf der Seite „Recht & Steuern“ im Handelsblatt vom 14.8.2012.

Es hätten bereits viele Unternehmen ihr Interesse an einem unkomplizierten Rechtsformwechsel bekundet, so der Frankfurter Corporate-Spezialist. Einer der Gründe dafür:  Der Limited-Boom vor einigen Jahren,  der für die Gesellschaften unerwartet hohe Verwaltungskosten zur Folge hatte . Durch die Entscheidung des EuGH ist es künftig möglich, über die Staatsgrenzen hinaus die Rechtsform wieder zu ändern.  Unternehmer haben nun die Wahl: „Sie können sich das Land mit den besten Optionen für die Gesellschaft aussuchen“, beschreibt Messenzehl die Möglichkeiten der Gesellschaften.

Dass das Urteil einige weitere interessante Rechtsfragen aufwirft, zeigen Eric Messenzehl und Benjamin Schwarzfischer in einer ausführlichen Urteilsbesprechung, die in Kürze im Betriebsberater erscheinen wird.

GvW berät mit seinen 43 Corporate/M&A-Anwälten schwerpunktmäßig Dauermandanten im Mid Cap-Bereich, zunehmend im internationalen Rechtsverkehr. Dabei zählt die gesellschaftsrechtliche Prozessführung ebenso zu den Eckpfeilern der Tätigkeit wie komplexe Mandate z. B. im Zusammenhang mit Börsengängen, Umstrukturierungen (einschl. grenzüberschreitender Umwandlungsvorgänge) oder Mitarbeiterbeteiligungen.

Bleiben Sie informiert

Sie wollen keine aktuellen Rechtsentwicklungen mehr verpassen? Und zu unseren Veranstaltungen eingeladen werden? Dann melden Sie sich gerne hier an.