28 September 2015 Pressemitteilungen

GvW erwirkt Grundsatzurteil: Pauschalgebühren für Futtermittelkontrollen verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 8. September 2015 drei Grundsatzurteile zu der Niedersächsischen Gebührenordnung verkündet, mit der Futtermittelunternehmen zu den Kosten für amtliche Kontrollmaßnahmen herangezogen werden können (Az. 7 A 2923/14 u. a.).

Die Urteile betreffen die Gebührenpflicht für futtermittelrechtliche Regelkontrollen, die Niedersachsen im vergangenen Jahr als erstes Bundesland eingeführt hat. Im Gegensatz zu sogenannten Anlasskontrollen, die auch zuvor schon gebührenpflichtig waren, erfolgen die Regelkontrollen im Rahmen der routinemäßigen staatlichen Überwachung, d. h. ohne dass ein konkreter Verdacht gegen das kontrollierte Unternehmen besteht. Nach der neu erlassenen niedersächsischen Gebührenordnung müssen Unternehmen Pauschalen für die Regelkontrollen bezahlen.

In seinen nunmehr verkündeten Urteilen hat das Verwaltungsgericht Oldenburg zunächst festgestellt, dass es keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Gebührenpflicht für futtermittelrechtliche Routinekontrollen habe.

Als verfassungswidrig hat das Verwaltungsgericht hingegen die Gebührenhöhe beurteilt. Der Verordnungsgeber, so heißt es in den Urteilen, habe gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen, indem er für die verschiedenen Kontrollmaßnahmen unterschiedslose Pauschalgebühren festgelegt habe. Da sich die tatsächlichen Kontrollkosten je nach durchgeführter Amtshandlung erheblich unterschieden, sei eine stärkere Differenzierung bei den Gebührensätzen erforderlich gewesen. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg sind für die gesamte deutsche Futtermittelwirtschaft von Bedeutung, da auch weitere Bundesländer die Einführung einer Gebührenpflicht planen. Aufgrund des durch das Verwaltungsgericht festgestellten Verfassungsverstoßes ist der niedersächsische Verordnungsgeber nun zum Handeln aufgefordert.

GvW hat die klagenden Unternehmen durch Dr. Ronald Steiling und Saskia Soravia (Hamburg) vertreten.

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