24 April 2019 Pressemitteilungen

GvW Graf von Westphalen bleibt Top-Kanzlei bei Zoll und Verbrauchsteuern – „Angesehene“ Steuerrechtspraxis

GvW Graf von Westphalen bleibt das Non-plus-Ultra bei den Anwaltskanzleien für Zoll und Verbrauchsteuern: Im jetzt veröffentlichten JUVE Handbuch für Steuerrecht 2019 hat das Team um Praxisgruppenleiter Dr. Lothar Harings als einzige Kanzlei eine 5-Sterne-Bewertung erhalten.

„Keine andere Einheit genießt so hohes Ansehen“, schreibt die unabhängige Redaktion von JUVE und lobt GvW für die fachliche Stärke und Erfahrung. Im Zollrecht ist die Kanzlei „weiterhin der stärkste Wettbewerber“, so das Feedback der anderen Marktteilnehmer. Der USA-China-Handelsstreit beschäftigt die Sozietät zunehmend im internationalen Zollrecht. Neben der „zollrechtlichen Kompetenz“ wird die Praxis insbesondere als „bewährter Ansprechpartner bei Exportkontroll- und Sanktionsfragen im Iran- und Russland Geschäft“ sowie im Energie- und Verbrauchsteuerrecht geschätzt.

Das „Aushängeschild“ Dr. Lothar Harings und Marian Niestedt zählen auch in der aktuellen Ausgabe des Handbuchs zu den „Führenden Namen“ bei Zoll und Verbrauchsteuern. Als angesehener Berater ist erstmalig Dr. Hartmut Henninger, Assoziierter Partner aus dem Hamburger Büro, genannt.

Empfehlungen hat die Kanzlei zudem erneut in den Bereichen Konzernsteuern und Transaktionssteuern erhalten. Hier punktet das „angesehene“ Team um den Frankfurter Partner Dr. Frank Tschesche („sehr gutes wirtschaftliches Verständnis“, „sehr transaktionserfahren“, „sehr gut“/Wettbewerber) mit der originären steuerlichen Strukturierungspraxis und der zunehmenden Beratung bei grenzüberschreitenden M&A-, PE- und Immobilientransaktionen.

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