23 Oktober 2014 Pressemitteilungen

GvW Graf von Westphalen erfolgreich im Markenstreit um "Utopia"-Marke gegen ProSiebenSat.1

Die ProSiebenSat.1 Digital GmbH darf die Marke „Utopia“ nicht für den Warenhandel der Teilnehmer einer geplanten Unterhaltungs-TV-Show benutzen. Dieses Verbot hat das LG Hamburg mit Entscheidung vom 22. 10. 2014 bestätigt. Für den Fall von Zuwiderhandlungen droht der ProSiebenSat.1 Digital GmbH Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 EUR.

Anlass des durch die Utopia GmbH erwirkten gerichtlichen Verbots ist eine für Anfang 2015 geplante Unterhaltungs-TV-Show, bei der nach der Selbstdarstellung von ProSiebenSat.1 15 Teilnehmer für ein Jahr mit 25 Hühnern und einer Weide für zwei Kühe, Ackerland und einer leeren Scheune unter den Augen von 100 Kameras und 60 Mikrofonen als "soziales Experiment" und "unberechenbares Abenteuer" weggeschlossen werden sollen, um sich "eine eigene Gesellschaft aufzubauen". Einziger Kontakt zur Außenwelt sollen das Telefon und das Internet sein, über das die Teilnehmer "zum Beispiel Märkte organisieren" können, auf denen sie Waren an Bewohner der "normalen Welt" verkaufen sollen.

Die Utopia GmbH betreibt Deutschlands führendes Nachhaltigkeitsportal Utopia.de mit über 350.000 Besuchern im Monat. Ziel des Unternehmens mit Sitz in München ist es, Menschen zu einem nachhaltigen Konsumverhalten und Lebensstil zu bewegen. Bereits 80.000 Mitglieder der Utopia-Community nutzen die Plattform zum Austausch und informieren sich im Beratungsangebot des Unternehmens zum nachhaltigen Wirtschaften.

Utopia wird beraten von den Anwälten Dr. Christian Triebe (Hamburg), Dr. Walter Scheuerl (Hamburg), Dr. Ritesh Rajani (Hamburg) und Dr. Kristofer Bott (Frankfurt).

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