03 März 2021 Pressemitteilungen

GvW tritt dem Pro Bono Deutsch­land e.V. bei

GvW Graf von Westphalen ist neues Mitglied im Pro Bono Deutschland e.V. Die Kanzlei setzt damit auch auf das starke Netzwerk und Knowhow des Vereins, um die Pro Bono Rechtsberatung in der Kanzlei auszubauen und zu strukturieren.

Pro Bono Beratung ist die unentgeltliche Rechtsberatung für einen guten Zweck und besteht in der Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen, die berechtigte Anliegen verfolgen, jedoch nicht in den Genuss der gesetzlichen Kostenhilfe kommen sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten – so die Definition von Pro Bono Deutschland e.V. Der Verein existiert seit dem Jahr 2011 und ist Teil eines europaweiten Netzwerks, das sich die Förderung der Pro Bono Rechtsberatung auf die Fahnen geschrieben hat.

Unsere Anwältinnen und Anwälte waren bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Projekten unentgeltlich für den guten Zweck beratend tätig. Die neuen Strukturen in der Kanzlei mit der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Annika Bleier als zentraler Ansprechpartnerin und ständiger Vertreterin im Pro Bono Deutschland e.V. sorgen für einen Rahmen, der die Pro Bono Arbeit bei GvW künftig weiter erleichtern wird.

Die Pro Bono Rechtsberatung bei GvW ist Bestandteil der im Jahr 2020 ins Leben gerufenen Corporate Social Responsibility-Initiative, in der die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte aus der Kanzlei gebündelt und weiter verstärkt werden. Neben der Pro Bono Rechtsberatung geht es dabei insbesondere um Corporate Volunteering, Förderkooperationen und Projekte im Umweltschutz (mehr).

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