GvW vor Europä­ischem Gerichts­hof für Menschen­rechte (EGMR) erfolgreich

Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen hat für ihren Mandanten einen großen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erzielt: Der EGMR hatte die Anfang 2013 eingereichte Beschwerde nicht nur zugelassen, sondern jetzt auch einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bejaht und dem von GvW vertretenen Beschwerdeführer eine Entschädigung zugesprochen (Bajić v. Nordmazedonien - Antrag Nr. 2833/13, Entscheidung vom 10. Juni 2021).

Der Beschwerdeführer ist ein serbischer Staatsangehöriger und früherer Schiffsinspektor der weltweit führenden Schiffsklassifizierungsgesellschaft und langjährigen GvW-Mandantin DNV (früher Germanischer Lloyd – GL). Er war im Prozess anlässlich eines Schiffunglücks im heutigen Nordmazedonien strafrechtlich verurteilt worden. Im Jahr 2009 war ein Boot auf dem Ohridsee gekentert, 15 Personen waren dabei ums Leben gekommen – auch der Beschwerdeführer wurde als Zertifizierer des Schiffes in die strafrechtliche Verantwortung genommen.

Gegen seine in Abwesenheit durchgeführte Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe durch die nordmazedonische Strafgerichtsbarkeit wendete er sich an den EGMR in Straßburg und machte u. a. die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und damit einen Verstoß gegen Art. 6 § 1 EMRK geltend. Die Straßburger Richter haben nach ca. 8,5 Jahren Verfahrensdauer mit der heute veröffentlichten Entscheidung der Beschwerde stattgegeben. Das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, weil der Beschwerdeführer nicht über alle Vorwürfe der Staatanwaltschaft informiert wurde und damit das Prinzip der Waffengleichheit verletzt sei (principle of equality of arms). Die heutige Straßburger Entscheidung hat Seltenheitswert, denn nur ein sehr geringer Anteil der beim EGMR eingereichten Beschwerden ist erfolgreich.

GvW hat den Beschwerdeführer erfolgreich in Straßburg vertreten unter der Federführung der Hamburger Partner Dr. Gerd Schwendinger (Prozessführung vor europäischen Gerichten/Europarecht) sowie Prof. Dr. Christian Winterhoff (Verfassungsrecht und EMRK/Menschenrechte) mit einem interdisziplinären Team bestehend aus Dr. Michael Kleiber (Senior Associate), Dr. Annika Bleier und Renata Rehle (beide Associates). Die GvW-Anwältinnen und Anwälte treten regelmäßig nicht nur vor dem EGMR, sondern insbesondere auch vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg auf. Die Prozessführung vor europäischen Gerichten zählt insbesondere zu den Spezialkompetenzen des EU-beihilferechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Teams um Dr. Gerd Schwendinger (mehr).

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