29 November 2012 Pressemitteilungen

GvW-Partner Senatsvorsitzender des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg

Prof. Dr. Christian Winterhoff (41), GvW Graf von Westphalen-Partner am Standort Hamburg, ist von der Behörde für Justiz und Gleichstellung zum Senatsvorsitzenden bei dem Anwaltsgerichtshof in der Freien und Hansestadt Hamburg ernannt worden. Prof. Winterhoff hat seine Tätigkeit als Vorsitzender des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der vergangenen Woche aufgenommen.

Der Anwaltsgerichtshof ist das für die Entscheidung berufsrechtlicher Fragen der Anwaltschaft zuständige oberste Landesgericht. Er ist erstinstanzlich für sog. verwaltungsrechtliche Anwaltssachen zuständig (z. B. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Verleihung der Befugnis zur Führung von Fachanwaltstiteln). Der Anwaltsgerichtshof entscheidet außerdem als Berufungsinstanz in Verfahren, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben.

Prof. Winterhoff ist seit dem Jahr 2003 bei GvW im Bereich Öffentliches Recht tätig und seit 2009 Partner der Sozietät. Er hat zahlreiche verfassungsrechtliche Gutachten erstellt und eine Vielzahl verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Verfahren geführt. Prof. Winterhoff ist seit 2010 Mitglied des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg und gehört außerdem u. a. der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und dem Verfassungsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins an.

„Die Ernennung unseres Partners Winterhoff zum Senatsvorsitzenden beim Anwaltsgerichtshof sehen wir als Anerkennung der Qualität unserer Arbeit“, so Managing Partner Dr. Robert Theissen. „Sie unterstreicht zugleich, dass ehrenamtliches Engagement bei uns weiterhin gern gesehen wird und einen hohen Stellenwert genießt.“

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