JUVE schätzt breite steuerrechtliche Expertise bei GvW Graf von Westphalen
Vom Antidumping- bis zum Zollrecht: Der JUVE-Verlag zählt GvW Graf von Westphalen in seinem Handbuch für Steuerrecht 2020 zu den marktführenden Kanzleien. Dabei erhält die Kanzlei ausschließlich positive Bewertungen für eine ganze Bandbreite an steuerlichen Themen wie Zoll und Umsatzsteuer, Exportkontroll- und Sanktionen, Konzern- und Transaktionssteuern sowie Tax Litigation und Tax Compliance.
Weiterhin die Spitzenposition hält die außenwirtschaftsrechtliche Praxis im Bereich Zoll und Verbrauchsteuern (einschließlich Exportkontrolle und Sanktionen) mit einer 5-Sterne-Bewertung. GvW bleibt hier mit den „führenden Namen“ Dr. Lothar Harings und Marian Niestedt das Non-plus-Ultra bei den Anwaltskanzleien. Geschätzt werden insbesondere die „ausgewiesene Kompetenz“ bei Exportkontroll- und Sanktionsthemen und die „gute Zusammenarbeit mit US-Kanzleien“. Das „internationale Standing“ zeige nicht zuletzt auch die Vertretung des Ehepaars Warmbier in Deutschland (siehe dazu auch hier). Hervorgehoben wird schließlich die Beratung zur Schnittstelle Zoll/Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Vorgängen, die federführend vom assoziierten Partner Dr. Hartmut Henninger verantwortet wird.
Im Bereich Konzernsteuern gilt die Praxis um den „oft empfohlenen“ Frankfurter Partner Dr. Frank Tschesche als „anerkannte Adresse“. Sie schaffe es, „immer wieder, auch originär steuerrechtliche Mandate an Land zu ziehen“. „Zunehmend stark“ präsentiert sie sich in den Bereichen Tax Compliance und Tax Litigation, heißt es weiter. Auch in der Bestenliste Transaktionssteuern ist das GvW-Team aufgeführt. Die Steuerrechtler – so die Bewertung der unabhängigen JUVE-Redaktion – sind bei „deutschen Unternehmen und PE-Gesellschaften fest im Sattel“, beraten hier „zunehmend internationale Mandanten“ und haben bei Immobilientransaktionen ihre „Schlagkraft sowohl bei Immobilienunternehmen als auch Beteiligungsgesellschaften erhöht“.
Aktuelles
Bundesverwaltungsgericht: Feste Fehmarnbeltquerung darf gebaut werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat alle sechs noch anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Festen Fehmarnbeltquerung vollumfänglich abgewiesen. Mit dem Bau des Tunnels darf daher jetzt auch in Deutschland begonnen werden. GvW hat das Land Schleswig-Holstein beraten und vertreten durch ein Hamburger Team bestehend aus Dr. Ronald Steiling (Federführung), Corinna Lindau, Dr. Dietrich Drömann, Prof. Dr. Christian Winterhoff, Dr. Andreas Wolowski, Saskia Soravia, Dr. Stefanie Ramsauer, Dr. Annika Bleier, Felix Kazimierski und Niclas Langhans.
H4 Hotel Mönchengladbach im BORUSSIA-PARK – Im Fußball-Hotel die Bundesliga hautnah erleben
Beim neuen H 4 Hotel der H-Hotels Gruppe in Mönchengladbach dreht sich alles um Fußball. Die unmittelbare Lage direkt am Stadion und die Themenzimmer mit der Borussia-Geschichte machen dieses neue Hotel zu einem besonderen Ort und einem Muss für alle Fußballfans. Unsere Anwälte konnten die H-Hotels Gruppe bei ihrem ersten Fußball-Hotel rechtlich begleiten – und wollten sich jetzt kurz nach der Eröffnung ein eigenes Bild von diesem tollen Ort machen.
Transport System Bögl: Neues System für den Personennahverkehr erobert China
Die Firmengruppe Max Bögl hat ein neues System für den Personennahverkehr entwickelt: Das Transport System Bögl (TSB) verspricht mit der Magnetschwebebahn-Technologie ein umweltschonendes und kosteneffizientes Verkehrsmittel für eine bessere Mobilität in den Innenstädten. Die Technologie erfreut sich auch international größerer Beliebtheit: Zuletzt hatte Max Bögl das TSB nach China exportiert. Über eine Vertriebspartnerschaft mit einem chinesischen Unternehmen sind u.a. der Bau einer 3,5 Kilometer langen Teststrecke in Chengdu und die umfassende Vermarktung der Technologie in China vorgesehen.