„Kanzleien in Deutschland“ unterstreicht starke Aufstellung von Graf von Westphalen

Die jüngst erschienene 12. Ausgabe von „Kanzleien in Deutschland – eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte“ unterstreicht die umfassende Beratungskompetenz von Graf von Westphalen als einer der wenigen Wirtschaftskanzleien, „die sich in der Spitze der Anbieter behaupten konnten.“ Das renommierte Referenzwerk gibt einen Überblick über mehr als 500 ausgewählte Kanzleien und Rechtsanwälte mit einer ausgeprägten Kompetenz im Wirtschaftsrecht.

Im vierseitigen Kanzleiportrait zu Graf von Westphalen wird die hervorragende Aufstellung der Kanzlei in den Bereichen Gesellschafts- und Baurecht, in denen Graf von Westphalen „auch über die Grenzen der Republik hinaus einen sehr guten Ruf genießt“, hervorgehoben. Mit ihren internationalen Standorten in Alicante, Brüssel und Shanghai habe die Kanzlei zudem „frühzeitig die Weichen gestellt, um im Wettbewerb um die internationalen Mandate mithalten zu können“.

Nach der wohlüberlegten Trennung von den Kölner und Freiburger Büros im Jahr 2010 zahle sich laut „Kanzleien in Deutschland“ nun die jahrelange aktive Personalpolitik der Kanzlei aus. In dem Bericht wird zu Recht herausgestellt, dass sich die Zugänge bei Graf von Westphalen sehr positiv ausgewirkt haben, gerade im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A, einem starken Standbein der Sozietät. Namentlich genannt werden die Zugänge Dr. Dominik Ziegenhahn („äußerst aktiv agierend“), Robert Alan Heym („Glücksfall für das internationale Geschäft“) und Dr. Dunja Stadtmann.

Im Bau- und Immobilienrecht wird das hohe Renommee der Partner Dr. Robert Theissen, Dr. Alexander Freiherr von Aretin und Dr. Lorenz Czajka besonders betont, außerdem die erfolgreiche Gewinnung weiterer Partner von außerhalb, die den Ausbau dieses wichtigen Bereichs weiter vorantreiben. Hier ist vor allem der Frankfurter Immobilienrechtler David Wende zu nennen, der mit seinem Team im Immobilientransaktionsrecht Maßstäbe gesetzt hat.

Als „aus dem Full-Service-Angebot herausstechend“ bezeichnet die Redaktion zudem die Bank- und Kapitalmarktrechtspraxis von Graf von Westphalen um Dr. Frank Süß, „die viel internationales Geschäft betreibt und neben der Commerzbank einige weitere namhafte Mandanten betreut.“ In dieser Praxis sind vor allem Dr. Michael Nicolaus und Patrick Wolff hervorzuheben, die im Rahmen von diversen Anlegerschutzprozessen und Massenverfahren (Lehman-Zertifikate) erfolgreich waren und einmal mehr die umfassende Litigationkompetenz der Kanzlei unterstrichen haben.

Ebenfalls angeführt wird im Arbeitsrecht das „hervorragende Renommee“ und der „große Erfahrungsschatz in Bezug auf Sozialpläne, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge“ von Managing Partner Christof Kleinmann. Namentlich hervorgehoben werden daneben noch PPP-Experte Dr. Dietrich Drömann (Public Private Partnerships, Infrastrukturfinanzierungen) und Dr. Klaus Landry sowie Dr. Lothar Harings, deren Expertise im Zoll- und Außenhandelsrecht bereits mit dem Legal Excellence Award 2011 ausgezeichnet wurde und auch bei Juve 2010/2011 als „Ausnahmerscheinung“ ausgezeichnet wurde.

Die positive Entwicklung der Kanzlei, die „Kanzleien in Deutschland“ herausgestellt hat, spiegelt sich auch in der aktuellen Personalpraxis wider. Allein in diesem Jahr verzeichnet Graf von Westphalen bereits 15 Neueinstellungen in den verschiedensten Praxis- und Fokusbereichen. Besonders ist hier der Zuwachs durch zwei chinesische Kolleginnen zu erwähnen, die das In- und Outbound Geschäft der Kanzlei mit China weiter unterstützen sollen.

Als eine der großen deutschen Full-Service-Wirtschaftskanzleien mit Auslandsbüros in Brüssel und Shanghai sowie einer Dependance in Alicante ist Graf von Westphalen sehr gut aufgestellt, um den eingeschlagenen Weg erfolgreich fortzuführen. Die positive Entwicklung der Kanzlei, so lässt sich dem Bericht entnehmen, beruht dabei nicht zuletzt auf der Entschlossenheit der neuen Managing Partner Dr. Robert Theissen und Christof Kleinmann, die Strukturen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Sozietät zu straffen, und diese konsequent auf die gegenwärtigen Anforderungen des Anwaltsmarkes auszurichten.

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