24 September 2019 Pressemitteilungen

Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigt Umsetzung der Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen Hamburg

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und die Freie und Hansestadt Hamburg halten die sog. Bahnbenutzungsregelungen am Flughafen Hamburg ein. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. 9. 2019 entschieden (1 E 18/18). Die Flughafen Hamburg GmbH wurde als Beigeladene in diesem Verfahren von GvW-Partner Prof. Dr. Ulrich Hösch beraten und vertreten.

Die Kläger, zwei Grundstückseigentümer aus Niendorf bzw. Blankenese, wehrten sich mit ihren Klagen gegen die Umsetzung der Bahnbenutzungsregelungen durch die DFS. Sie meinten, dass ihre in Betriebsrichtung 023 liegenden Grundstücke zu oft überflogen würden. Aus den Bahnbenutzungsregeln folge, dass Starts grundsätzlich nur nach Nordwesten in Richtung Norderstedt und in der Zeit zwischen 22.00 und 07.00 Uhr außerdem Landungen grundsätzlich nur aus Richtung Norderstedt erfolgen dürften. Die aktuelle Praxis der Flugabwicklung halte sich nicht an diese „Regel“, da sie auch die weiteren Betriebsrichtungen in die Abwicklung des Flugverkehrs einbeziehe und führe daher zu einer unzulässigen Verlärmung ihrer Grundstücke.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Klagen nach einer knapp fünfstündigen komplexen mündlichen Verhandlung abgewiesen. Die tatsächlichen Feststellungen in der mündlichen Verhandlungen haben gezeigt, dass die Bahnbenutzungsregeln eingehalten werden und eine unzulässige Lärmbelastung der Kläger nicht festzustellen ist. Hinsichtlich der Klage gegen die DFS hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bereits Zweifel an der Zulässigkeit geäußert. Die vollständige schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen berät die Flughafen Hamburg GmbH bereits seit vielen Jahren bei luftrechtlichen Fachplanungsverfahren und beim bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur. Auch bei der im Januar vom BUND erhobenen Klage gegen die Errichtung des sog. „Shuttle-Gate-Terminals“ auf Vorfeld 2 vertritt Herr Prof. Dr. Hösch die Flughafen Hamburg GmbH.

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