Richterwechsel am Bayerischen Anwaltsgerichtshof: GvW-Partner Christian Fuhst neuer ehrenamtlicher Richter

Auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer München hat das Bayerische Staatsministerium für Justiz heute den Münchener GvW-Partner Christian Fuhst zum ehrenamtlichen Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof in München (BayAGH) ernannt.

Der BayAGH tagt beim Oberlandesgericht München und ist bayernweite Berufungsinstanz für Verfahren bei Verstößen gegen das anwaltliche Berufsrecht. Außerdem entscheiden die fünf Senate, die jeweils im Kern aus zwei Berufsrichtern und drei hauptamtlichen Rechtsanwälten bestehen, in erster Instanz über verwaltungsrechtliche Anwaltssachen.

Christian Fuhst ist als Rechtsanwalt bei GvW Graf von Westphalen und als Insolvenzverwalter bei der Graf von Westphalen Insolvenzverwaltung und Sanierung in München tätig. Nach seiner Anwaltszulassung im Jahr 2004 hat sich der gebürtige Hannoveraner frühzeitig auf die anwaltliche Beratung im Insolvenzrecht spezialisiert. Seit Anfang 2009 wird Christian Fuhst von mehreren bayerischen Gerichten zum Insolvenzverwalter bestellt.

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