Sanktionen und Embargos – 5. Berliner Gespräche von GvW Graf von Westphalen zum Thema Exportkontrolle

Unternehmen benötigen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit bei der Anwendung länder- und personenbezogener Embargos. Dieses Fazit zogen gestern die Teilnehmer der 5. Berliner Gespräche von GvW Graf von Westphalen. Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) hatte die Kanzlei anlässlich des Europatages am 9. Mai Experten der Exportwirtschaft in die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft geladen, um über Sanktionen und Embargos als Mittel internationaler Exportkontrollpolitik zu diskutieren.

Schwerpunkt der Diskussion war die Frage, wie das Sicherheitsbedürfnis mit dem Interesse an einem freien Handel sinnvoll in Einklang gebracht werden kann. Das Thema ist für die deutsche Wirtschaft in Anbetracht des weltweiten Terrorismus und zahlreicher Krisenherde von größter Bedeutung, zumal die Sanktionen auch Güter betreffen können, von denen keine unmittelbare militärische Bedrohung ausgeht.

Nachdem Alexander Gamal Radwan, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages, in seiner Keynote das außenpolitische Geflecht skizzierte, führte Dr. Werner Schnappauf, GvW-Partner und Staatsminister a.D., die Gespräche zwischen Podium und Publikum durch drei Themenfelder. Wie gestaltet sich die aktuelle Situation in Ländern mit bestehenden Sanktionen wie z.B. Russland? Was bedeutet das gelockerte Iran-Embargo für die deutsche Wirtschaft? Wie können sich Unternehmen durch eine Export-Compliance schützen?

Teilnehmer auf dem Podium waren Dr. Arnold Wallraff, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Dr. Bernhard Schlagheck, Beauftragter für Exportkontrolle im Auswärtigen Amt, Dipl. Ing. Martin Johannsmann, Chairman Executive Board der SKF Marine GmbH sowie Dr. Lothar Harings, GvW-Praxisgruppenleiter im Bereich Zoll- und Außenhandelsrecht. Marian Niestedt, Spezialist bei GvW im Außenhandels- und Zollrecht, sprach das Grußwort.

In der Exportwirtschaft zählt GvW laut dem JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2015 zu den zwei „marktführenden außenhandelsrechtlichen Praxen“ in Deutschland. Neben dem Exportkontroll- und dem Sanktionsrecht berät das neunköpfige, außenwirtschaftsrechtliche Anwaltsteam der Kanzlei insbesondere in den Bereichen Zollrecht, Antidumpingrecht, Außenwirtschaftsrecht, WTO-Recht, Umsatzsteuerrecht & Verbrauchsteuerrecht sowie im Energiesteuerrecht (mehr). Im Exportkontrollrecht sind Dr. Lothar Harings und Marian Niestedt bei JUVE als „führende Namen“ gelistet.

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