28 September 2021 Pressemitteilungen

Wirtschafts­strafrecht in Stutt­gart: Timo Schmucker verstärkt GvW

Der neue GvW-Standort in Stuttgart wächst weiter: Mit Timo Schmucker konnte zum 1. Oktober ein weiterer Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in Südwestdeutschland hinzugewonnen werden. Der 46-jährige Fachanwalt für Strafrecht kommt von Ebner Stolz und verstärkt bei GvW Graf von Westphalen als Partner den Bereich Wirtschaftsstrafrecht.

Timo Schmucker ist auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Unternehmensverantwortlichen in anspruchsvollen Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafverfahren spezialisiert. Hier hat er in den vergangenen Jahren große, bundesweite Verfahren forensisch begleitet. Zudem zählen streitige Steuerverfahren und Außenprüfungen zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten.

„Wir heißen Timo Schmucker bei uns in Stuttgart herzlich willkommen“, freut sich Standortkoordinator Dr. Marcus Schriefers über die weitere Verstärkung am Standort. „Er ergänzt unser lokales Beratungsportfolio mit seiner Expertise im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht hervorragend. Auch überörtlich profitieren wir von einem weiteren erfahrenen Strafverteidiger mit Bezug zum Steuer- und Wirtschaftsrecht. Ich denke da nicht nur aber insbesondere auch an unser Zoll- und Außenhandelsteam“.

Das Strafrechtsteam der Kanzlei, das durch den Hamburger Partner Dr. Michael Nicolaus gesteuert wird, ist eng mit den Anwältinnen und Anwälten der relevanten zivil-und öffentlich-rechtlichen Bereiche wie dem Lebensmittel-, dem Außenhandels- und Zoll-, dem Bank- und Kapitalmarkt- oder dem Insolvenzrecht verzahnt. Die Beratung umfasst dabei sowohl die präventive Compliance-Beratung als auch die Begleitung unserer Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen eines Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Timo Schmucker zu seinem Wechsel: „An GvW überzeugt mich vor allem die breite materiell-rechtliche Aufstellung der Kanzlei in den verschiedenen strafrechtsintensiven Disziplinen. Die Kanzlei ist zudem für ihre gelebte standortbergreifende Zusammenarbeit bekannt – das sind beste Voraussetzungen, um meine Mandantinnen und Mandanten bestmöglich materiell-rechtlich wie auch prozessual zu unterstützen.“

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