Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gelten
zum 01. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem
Personal. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der
Gesetzgebung definiert. Durch Equal Pay muss der Lohn von
Zeitarbeitnehmern nach neun Monaten stufenweise an den der
Stammbelegschaft angepasst werden. Darüber hinaus wird die
Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem müssen Unternehmen die
Arbeitnehmerüberlassung Ihrem Betriebsrat gegenüber offenlegen, was
diesem mehr Einfluss verleiht, denn Fremdpersonal beeinflusst die Wahl
und Größe des Betriebsrats.
Bei diesem Seminar der Akademie Herkert
erläutert Christoph J. Hauptvogel, Rechtsanwalt und Partner bei Graf
von Westphalen, welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen nach der
Novelle haben.
Diese Veranstaltungsreihe findet an mehreren Orten zu diversen Terminen statt. Diese und weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Veranstalters.
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Graf von Westphalen. Herr Hauptvogel berät die Arbeitgeberseite im nationalen und internationalen Arbeitsrecht, ist dabei sowohl außergerichtlich als auch als Prozessvertreter vor allen Gerichten und in allen Instanzen der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit tätig und referiert zudem bundesweit in zahlreichen arbeitsrechtlichen Seminarveranstaltungen.