GvW Veranstaltung

17 Januar 2018
Mannheim

Bauverträge mit Verbrauchern nach Bauvertragsrecht 2018

Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Erstmals werden in das BGB besondere Werkvertragstypen aufgenommen, darunter der sog. „Verbraucherbauvertrag“.
Daneben gibt es aber weiterhin den Bauvertrag mit Verbrauchern. Und auch beim Bauträgervertrag hat der Gesetzgeber die Rechte des Verbrauchers im Blick. Die Teilung in ein gewerbliches Baurecht und ein Verbraucherbaurecht ist insbesondere mit Blick auf das neue, weitreichende Widerrufsrecht für Verbraucher von grundlegender Bedeutung.

Das IBR-Seminar hat die Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen und die Darstellung der jeweils anwendbaren rechtlichen Regelungen und ihrer Rechtsfolgen anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle zum Gegenstand. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Bedeutung für die und den Möglichkeiten der Vertragsgestaltung sowie Praxistipps für Verträge mit Verbrauchern. Wertvolle Praxistipps und Hinweise gibt es vom GvW Rechtsanwalt Dr. Maximilian R. Jahn.

Weitere Informationen zum Seminar erhalten Sie hier.

IBR-Seminarzentrum Mannheim

Augustaanlage 65

68165 Mannheim

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