GvW Veranstaltung

28 Oktober 2021
online

Betrieb­liche Um­set­zung des Lief­er­ket­ten­ge­setzes im Indien-Geschäft

Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet. Es soll Menschenrechtsverletzungen und zugehörige Umweltrisiken entlang der Lieferkette vermeiden helfen und „die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten“ stärken. Unternehmen, die in Indien sourcen, sind laut nationalem Lieferkettengesetz sehr stark betroffen, da sie aus dem außereuropäischen Ausland importieren.

Deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 beziehungsweise 1.000 Mitarbeitern, die in Indien sourcen, aber auch Zulieferer, die aus Indien an ebensolche deutsche Unternehmen liefern, müssen eine länderspezifische Risikoanalyse machen und ihre eigenen Geschäftsaktivitäten in Indien beziehungsweise die ihrer Lieferanten aus Indien auf den Prüfstand stellen.

Indien verfügt als Demokratie und Rechtsstaat über nationale Gesetze zur Einhaltung und Wahrung von Menschenrechten und über Gesetze zum Arbeitsrecht und zum Schutz der Umwelt. Jedoch kommt es immer wieder zu Verletzungen und Nichteinhaltung der Gesetze. Und Indien hat die im Lieferkettengesetz geforderten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht alle ratifiziert.

Was wird auf große Unternehmen mit 3.000 beziehungsweise 1.000 Mitarbeitern und dadurch auch auf Lieferanten aus Indien durch das Gesetz zukommen?
Die rechtlichen Auswirkungen auf Lieferverträge und mögliche Sanktionen & Strafen beleuchtet GvW Experte Max Jürgens.

Die Veranstaltung der IHK Rhein-Neckar findet am 28. Oktober von 9.00 bis 10.30 Uhr online statt. Weitere Details zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.